Die Gemeinde Steinigtwolmsdorf sucht ab dem 01.05.2021 einen Fachangestellten / Schwimmmeister (m/w/d) für Bäderbetriebe - 40 Std./Woche, vorerst befristet auf 1 Jahr
Aufgaben des Bademeisters:
- Aufsicht über den gesamten Badebetrieb und laufende Kontrolle bezüglich der Einhaltung der Badeordnung
- Überprüfung, Pflege und Instandhaltung des Bades sowie der vorhandenen baulichen und technischen Anlagen mit Freigelände
- Umsetzung der Hygienevorschriften und Reinigungsarbeiten (Beckenreinigung, etc.)
- Überwachen und Bestimmen der Wasserwerte
- Führung der erforderlichen Aufzeichnungen (Betriebstagebuch, Protokolle, etc.)
- sofortige Veranlassung der notwendigen Hilfsmaßnahmen bei Unfällen
Anforderungen:
- Abgeschlossene Berufsausbildung (Fachangestellte/r für Bäderbetriebe, Meister/in für Bäderbetriebe oder Schwimmmeister/in)
- vorhandenes Rettungsschwimmabzeichen
- abgelegter Erste-Hilfe-Kurs
- Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung
- Bereitschaft zur Mehrarbeit und Wochenenddienst
- Technische Kenntnisse erwünscht
- Führerschein der Gruppe B
- engagierte Persönlichkeit mit hoher Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Sorgfalt
- Selbstständiges Arbeiten, Zuverlässigkeit und ein freundliches Auftreten werden vorausgesetzt
Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD).
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 05.02.2021 schriftlich an die Gemeinde Steinigtwolmsdorf, Frau Wockatz, Am Markt 1, 01904 Steinigtwolmsdorf oder per Email an hauptamt@gemeinde-steinigtwolmsdorf.de.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungsunterlagen nur zurückgesendet werden, wenn ein geeigneter, adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wird.
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht erstattet.
Bürgermeister, Guntram Steglich
Altersgerechtes Wohnen in Steinigtwolmsdorf!
Viele Senioren und ihre Angehörigen machen sich Gedanken um die Zukunft. Es wird die Möglichkeit gesucht für ein selbständiges Leben und Wohnen im Alter und gleichzeitig die Sicherheit, nicht allein zu sein.
Umso erfreulicher ist, dass wir bekanntgeben können, dass das Erbgericht in Steinigtwolmsdorf verkauft wurde und die Kommunalinvest AG mit Sitz in Großpostwitz (www.kommunalinvest.com) ein „betreutes Wohnen“ erschaffen möchte.
In der 3. KW findet ein Vor-Ort-Termin mit einem Bauplanungsbüro aus Bautzen, einem ortsansässigen Bauunternehmen und einem Betreiber statt.
Interessenten für eine „Seniorenwohnung“ können sich ab sofort unter 035938 – 98 94 92 oder per Mail unter pw@kommunalinvest.com melden. So kann bereits der Bedarf vorab ermittelt werden.
Sindy Wockatz, Hauptamtsleiterin
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der
Gemeinde Steinigtwolmsdorf, Ringenhain und Weifa.
Ein recht schwierig Jahr 2020 liegt nun hinter uns, trotz alle dem haben wir in der Gemeinde einiges erreichen können, lassen Sie mich einen kurzen Überblick über die Arbeit im letzten Jahr geben.
So ist es uns gelungen, mit Hilfe von Fördermitteln aus dem Regionalbudget zur Unterstützung von Kleinprojekten vom „Verein zur Entwicklung der Region Bautzener Oberland e.V.“ in Höhe von 8.861,24 € die Sanierung der Fassade des Heimatmuseum Weifa durchzuführen.
In den letzten Tagen des Jahres haben wir eine weitere Fördermaßnahme zur Sanierung der Fassade, Herstellung der Barrierefreiheit des Eingangsbereiches und Aufarbeitung von Räumlichkeiten im Innenbereich „DGZ Weifa“ bestätigt bekommen. Hierbei handelt es sich um ein „Vorhaben im Rahmen der Leader-Entwicklungsstrategie“ EPLR.
Weiter konnten wir in „Eigenleistung des Bauhofes“ den Eingangsbereich der Gemeindeverwaltung sowie den Sockelbereich neu gestalten, so dass wieder ein schönes Erscheinungsbild entstanden ist.
Am Forstweg konnte die Brücke durch die Arbeiter vom Bauhof neu errichtet werden.
Auch einige andere Stellen haben wir neu und ansehnlich gestalten können, hier sei als Beispiel der Spielplatz in Weifa genannt, wo wir uns auch für die Hilfe von Carsten Schmidt aus Weifa bedanken möchten!
Die Arbeiten vom Ausbau zum Breitband waren und sind ein großes Thema, ich denke wir konnten aber das Eine oder Andere Problem schnell und unkompliziert lösen, auch hier möchten wir uns als Gemeindeverwaltung für das Verständnis der Einwohner noch einmal bedanken.
Natürlich haben wir auch neue Projekte für das Jahr 2021 ins Auge gefasst, so ist der Bau des Hohwaldweg zur Prüfung verfügbarer Fördermittel ins Auge gefasst.
Die Neugestaltung des Kriegerdenkmals und der Spielplatz in Ringenhain stehen auf der Agenda 2021.
Weiter sind wir bedacht mit den Mitteln die uns zur Verfügung stehen die geschaffenen und schönen Orte unserer Gemeinde zu pflegen und zu erhalten, sowie wieder herzustellen. Auch hier möchten wir uns als Gemeinde bei all denen recht herzlich bedanken, die uns in Ihrer Freizeit helfend unterstützen und somit einen großen Teil beitragen.
Der Bauhof soll durch ein neues Konzept effektiver und leistungsorientierter gestaltet werden, um somit einen besseren Beitrag zur Wirtschaftlichkeit der Gemeinde beitragen zu können.
Wir hoffen auf weitere gute Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern und wünschen allen ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2021!
Michael Mierzwa, SB Bauamt
Öffentliche Bekanntmachung
Die Meldebehörde weist im nachfolgenden auf zu beantragende Datenübermittlungssperren hin:
Widerspruch bei Alters- und Ehejubiläen Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde Auskunft erteilen über |
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Familienname, |
2. |
Vornamen, |
3. |
Doktorgrad, |
4. |
Anschrift sowie |
5. |
Datum und Art des Jubiläums. |
Altersjubiläen im Sinne des Satzes 1 sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Veröffentlicht werden können jedoch nur Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Den Standesämtern ist es untersagt, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben. Da in der Meldebehörde nicht in jedem Fall die Daten zu Eheschließungen erfasst sind, werden im Interesse der Gleichbehandlung die Ehejubiläen nicht veröffentlicht. Sollte allerdings der Wunsch zur Veröffentlichung bestehen, dann wenden Sie sich bitte an die Meldestelle.
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Widerspruch gegen Übermittlung an Adressbuchverlage
Adressbuchverlagen darf zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilt werden über deren |
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1. |
Familienname, |
2. |
Vornamen, |
3. |
Doktorgrad und |
4. |
derzeitige Anschriften. |
Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. |
Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an das Personalmanagement der Bundeswehr
Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
- Familienname,
- Vornamen,
- gegenwärtige Anschrift.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.
Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr darf die Daten nur dazu verwenden, Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften zu versenden.
Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr hat die Daten zu löschen, wenn die Betroffenen dies verlangen, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres nach der erstmaligen Speicherung der Daten beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde von diesen Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern) weitere Daten übermitteln.
Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuer-erhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt werden.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien und Wählergruppen
Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Diesen Datenübermittlungen können Sie jederzeit widersprechen.
Die Einrichtung von Datenübermittlungssperren gilt unbefristet bis auf Widerruf und ist gebührenfrei. Jeder Bürger hat das Recht, gegen die Veröffentlichung seiner Daten Widerspruch einzulegen.
Der Widerspruch muss (schriftlich oder zur Niederschrift) beim Pass- und Meldeamt, Hauptstr. 20, 01904 Neukirch/Lausitz eingelegt werden.
Meldestelle Neukirch/Lausitz
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Erklärung vom 10.11.2020
für ein friedliches Zusammenleben in unserer
Dorfgemeinschaft
- Gemeinderat und Bürgermeister verstehen die Gemeinde Steinigtwolmsdorf mit ihren drei Ortsteilen als Dorfgemeinschaft, die Dank des Fleißes der Einwohner, des Einsatzes der Gemeindeverwaltung und ehrenamtlicher Akteure in den Feuerwehren, den Heimat- und Kultur-Vereinen, Jugendclubs, Sportvereinen, weiteren Vereinen und der Kirchgemeinde viel erreicht hat. Mit Heimatverbundenheit bemühen sich alle Akteure, trotz demographischer Probleme einen lebenswerten Heimatort für Jung und Alt zu gestalten. Wir wissen, dass wir das Anliegen vieler Einwohner vertreten, die sich ein friedliches Miteinander wünschen.
- Der Gemeinderat und Bürgermeister sowie die Gemeindeverwaltung sprechen sich entschieden gegen Gewalt, Radikalismus, Rassismus, Extremismus jeder Art, Nationalismus, Intoleranz und Ausländerfeindlichkeit aus. Gleichzeitig bekennen wir uns zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wie sie im Grundgesetz festgeschrieben ist.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden diesbezüglich demokratiefeindliche Entwicklungen zu verfolgen und den Gemeinderat regelmäßig zu unterrichten. Alle Unterzeichner wiederum stehen den Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner für ihre Sorgen und Nöte zur Verfügung.
Der Gemeinderat und der Bürgermeister der Gemeinde Steinigtwolmsdorf
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Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK)
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
klicken Sie bitte hier:
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Beantragung von Novemberhilfe
Die Beantragung der Corona-Novemberhilfe ist ab sofort möglich. Antragstellung:https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Novemberhilfe/novemberhilfe.html
Darüber hinaus habe ich Ihnen einige Informationen zum Antragsverfahren zusammengestellt:
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind:
- Soloselbständige, Unternehmen, Betriebe (z.B. auch Gaststätten, Pensionen, Veranstaltungsstätten), Vereine und Einrichtungen, die auf Grundlage der erlassenen Schließungsverordnungen der Länder in Folge des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten (direkt betroffene Unternehmen).
- alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den oben genannten Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen (indirekt betroffene Unternehmen).
- Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze durch Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt von den Maßnahmen betroffener Unternehmen über Dritte erzielen, zum Beispiel Veranstaltungsagenturen. Diese Unternehmen müssen zweifelsfrei nachweisen, dass sie wegen der Schließungsverordnungen auf der Grundlage der Ziffern 5 und 6 des vorgenannten Beschlusses vom 28. Oktober 2020 einen Umsatzeinbruch von mehr als 80 Prozent im November 2020 erleiden.
Wie hoch sind die Fördersummen?
Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes im November 2019 gewährt, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen.
Soloselbständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Anträge können ab sofort über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden. Dabei sind Anträge ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte einzureichen (sogenannte prüfende Dritte). Ausführliche Informationen erhalten Sie im Link:
Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt, sofern sie bisher noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben. Als Voraussetzung hierfür benötigen sie ein ELSTER-Zertifikat. Ausführliche Informationen für Soloselbständige sind unter dem Link enthalten: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/novemberhilfe-direktantrag-soloselbstaendige.html
Die Antragstellung ist bis zum 31. Januar 2021 möglich.
Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen die Vollzugshinweise für die Gewährung der Corona-Novemberhilfe (siehe Anlage) sowie die Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft bei der Bewältigung der außergewöhnlichen Herausforderungen - bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Patricia Wissel
Mitglied des Sächsischen Landtages
Pressemitteilung Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
25.11.2020
Antragstellung auf »Novemberhilfe« ab sofort online möglich
Wirtschaftsminister Dulig: »Abschlagszahlung ohne Wartefrist«
Die vom Teil-Lockdown betroffenen Branchen können ab sofort die Novemberhilfe der Bundesregierung beantragen. Antragstellung und Auszahlung erfolgen voll elektronisch über die soeben freigeschaltete Plattform https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Die Novemberhilfe bietet zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.
Pro Schließungswoche werden den betroffenen Unternehmern und Betrieben Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt. Konkret geht es um die Deckung der Fixkosten, die trotz der temporären Schließung anfallen. In einem zweistufigen Verfahren werden zunächst Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Novemberhilfe gewährt, höchstens jedoch bis zu 10.000 Euro pro Antragsteller.
Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig: »Ich bin froh, dass der Bund und die Länder sich auf eine schnelle und unbürokratische Lösung geeinigt haben. Ich weiß, wie wichtig diese Hilfen für die betroffenen Unternehmen und Selbstständigen sind. Das bedeutet jetzt erste Abschlagzahlungen ohne Wartefrist.«
Minister Dulig betonte, dass die Hilfen im Dezember für vom Teil-Lockdown betroffenen Betriebe und Einrichtungen fortgeführt werden müssen.
Die »Überbrückungshilfen II« des Bundes können ebenfalls weiter beantragt werden. Dies sind die fortlaufenden Unterstützungen für die Monate September bis Dezember, die per Steuerberater auch über die Plattform des Bundes beantragt werden können.
Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:
1. Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
3. Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020
4. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
5. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.
Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.
Andere Leistungen für den Förderzeitraum November, wie Überbrückungshilfe und Kurzarbeitergeld, welche in dem Monat gewährt werden, werden auf die Novemberhilfe angerechnet. Auch Umsätze, welche im November 2020 etwa durch den Außerhaus-Verkauf oder die Beherbergung von Geschäftsreisenden erzielt wurden und mehr als 25 Prozent des Monatsumsatzes entsprechen, werden auf die Umsatzerstattung angerechnet. Damit soll eine Überkompensation ausgeschlossen werden.
Davon ausgenommen sind Restaurants, für die es eine Sonderregelung gibt. Umsätze des Außerhausverkaufs werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Damit wird die Ausweitung des Geschäfts während der Schließung begünstigt.
Link
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
FAQ zu Novemberhilfe und Neustarthilfe für Soloselbstständige
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html
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Sächsischer Landtag - CDU-Fraktion
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden
Telefon: 0351 / 4 93 55 60, Telefax: 0351 / 45 10 31 55 60
Wahlkreisbüro
Kamenzer Straße 9, 01877 Bischofswerda
Telefon: 03594 / 71 75 62, Telefax: 035 94 / 71 75 63
Homepage: www.Patricia-Wissel.de, E-Mail:patricia.wissel@slt.sachsen.de
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Vollzugshinweise Novemberhilfe
Für weitere Informationen klicken Sie bitte HIER
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Bekanntmachung
der Ergebnisse der Bürgermeisterwahl
(zweiter Wahlgang) am 11.10.2020
in der Gemeinde Steinigtwolmsdorf
Gesamtergebnis
Wahlberechtigte insgesamt 2.355
Wähler(innen) insgesamt 1.678
Ungültige Stimmen 20
Gültige Stimmen 1658
Wahlbeteiligung 71,3%
- Stimmen bei der oben bezeichneten Wahl (in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahl):
Wahlvorschläge Bewerber der Wahlvorschläge gültige Stimmen
CDU/BüBew Gessel, Kathrin 837
Dorfkultur e.V. Wolf, David 821
Steinigtwolmsdorf
Guntram Steglich, Bürgermeister Sindy Wockatz, Vors. Wahlausschuss
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Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten
Die Gemeinde Steinigtwolmsdorf weist darauf hin, dass seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die Kreislaufwirtschaft und den Bodenschutz im Freistaat Sachsen die bisher gültige Pflanzenabfallverordnung mit ihren Ausnahmeregelungen nicht mehr gilt. Damit ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle in ganz Sachsen grundsätzlich untersagt. Dies ergibt sich aus § 28 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Pflanzenabfälle dürfen auf dem Grundstück, auf dem sie entstehen, nur durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren entsorgt werden. Des Weiteren müssen die Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden.
Im Landkreis Bautzen gibt es ausreichend viele Anlagen und Wertstoffhöfe, welche den Abfall annehmen. Deren Standorte sind beispielsweise in der Abfall-App des Landkreises Bautzen oder im Abfallkalender 2020 zu finden, der jedem Haushalt zugestellt wurde.
Das Verbrennen oder in den Wald bringen von Gartenabfällen ist verboten und wird mit empfindlichen Ordnungsgeldern geahndet.
Touristische Gebietsgemeinschaft
"Feriengebiet Oberlausitzer Bergland" e.V.
Hier gelangen Sie auf die Website:
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Breitbandausbau in Steinigtwolmsdorf
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Breitbandausbau in unserer Gemeinde ist ein vordringliches Ziel. Viele Bürger warten auf eine adäquate Breitbandversorgung.
Das Einbringen der notwendigen Leitungen und Verteilungen wird in Kürze beginnen und wird voraussichtlich bis Ende Oktober andauern.
Das bedeutet für jeden Einzelnen eventuelle Einschränkungen bezüglich Erreichbarkeit einzelner Grundstücke bzw. ganzer Straßen.
Rettungsdienste sowie Entsorger sind im Regelfall über die Zugänglichkeit informiert.
Ausführende Firmen sind angehalten die Einschränkungen so gering bzw. so kurz wie möglich zu halten und wenn nötig, Rücksprache mit den betreffenden Anwohnern nehmen.
Ich bitte Sie in dieser Zeit um Verständnis und Rücksichtnahme.
Mit freundlichen Grüßen
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Parken während des Wochenmarktes
Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass das Parken auf dem Marktplatz mittwochs von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr während des Wochenmarktes verboten ist.
Auch ist es untersagt, an der Grenzstraße an der Mauer zur Kirche zu halten und zu parken.
Das Parkverbotsschild wird von einigen Bürgern ignoriert. Sie bringen sich noch mehr in Gefahr und stellen sich in den Kurvenbereich.
Wir verweisen hierzu auf § 12 der Straßenverkehrsordnung. Zuwiderhandlungen werden künftig mit einem Verwarngeld geahndet.
Bitte nutzen Sie den Parkplatz der Feuerwehr.
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Steuerliche Entlastung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Von Patricia Wissel, Mitglied des Sächsischen Landtages
Ab sofort kann eine steuerliche Entlastung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft beim Finanzamt beantragt werden. Die Neuregelung gibt land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Möglichkeit, starke Gewinnschwankungen nachträglich durch eine individuelle Steuerermäßigung abzumildern.
Die Antragsformulare sowie ausführliche Erläuterungen sind abrufbar unter:
https://www.steuern.sachsen.de/tarifermaessigung-32c-estg-5048.html
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Neuer Wertstoffplatz in Ringenhain
Die Firma Klixer Recycling & Servicegesellschaft eröffnet am 2. Mai 2020 auf dem Industriegelände in Ringenhain eine Wertstoffannahme.
Gegen eine Gebühr werden Grünschnitt, unbelastetes Holz, Beton- und Bauschutt angenommen. Kompostbodengemisch, Rindenmulch und verschiedene Baustoffe kann man kaufen.
Geöffnet ist der Wertstoffplatz Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr und samstags bis 12 Uhr.
Von Dezember bis Februar bleibt der Wertstoffplatz geschlossen.
Ordnungsamt der Gemeinde Steinigtwolmsdorf
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DER FREISTAAT UNTERSTÜTZT VEREINE UND INSTITUTIONEN IN DEN BEREICHEN SOZIALES, SPORT, KULTUR, UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Sächsische Kabinett hat einen Schutzschirm für Vereine und Institutionen in den Bereichen Soziales, Sport, Kultur, Umwelt und Landwirtschaft beschlossen, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern.
Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen die Pressemitteilung der Sächsischen Staatskanzlei. Ich halte Sie zur Thematik weiter auf dem Laufenden.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Pressemitteilung Sächsische Staatskanzlei:
07.04.2020
Von den Folgen der Corona-Pandemie sind im Freistaat zahlreiche Institutionen, Vereine und Verbände betroffen, die für den Zusammenhalt und das gesellschaftliche Leben eine wichtige Rolle spielen.
Das Kabinett hat daher ein weiteres Maßnahmenpaket insbesondere für die Bereiche Soziales, Kultur und Sport sowie Umwelt und Landwirtschaft beschlossen, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern. Es hat ein Volumen von rund 55 Millionen Euro.
Der Maßnahmenplan richtet sich vorrangig an Vereine und Privatpersonen, die nicht auf die Unterstützung durch Bundes- oder Landeshilfen sowie kommunaler Träger zurückgreifen können. Mit dem Unterstützungsprogramm sollen noch bestehende Lücken in Sachsen geschlossen werden.
»Wir wollen mit diesem Schutzschirm erreichen, dass auch Sportvereine und Behindertenwerkstätten durch diese Krise kommen und dass nicht-kommunale Musikschulen oder auch unsere Jugendherbergen und Schullandheime eine Perspektive haben. Es ist wichtig, dass wir zusammenstehen und den Mut nicht verlieren. Darum haben wir uns heute auf kurzfristige Unterstützung in diesen für unsere Gesellschaft wichtigen Bereichen verständigt«, sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer.
Vorgesehen sind kurzfristige Hilfen in Höhe von bis zu 4 Millionen Euro für die Beschäftigten, die normalerweise in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen tätig sind. Die Arbeit in diesen Werkstätten muss derzeit ruhen, die Zahlung von Kurzarbeitergeld ist nicht möglich.
Auch Sportvereine müssen auf verschiedene Einnahmen wie die Vermietung von Wettkampfflächen oder die Ausrichtung von Wettkämpfen verzichten. Vereine, die durch entstehende Einnahmeverluste in Existenznot geraten, sollen mit Zuschüssen von bis zu 10.000 EUR unterstützt werden. Darüber hinaus werden sächsische Vereine einschließlich des Profisports und Träger von Sport- und Sportleiterschulen unterstützt, die mit wegbrechenden Einnahmen aus Ticketverkauf, Werbeeinnahmen und Lehrgängen konfrontiert sind. Insgesamt belaufen sich die Hilfen für den Sportbereich auf bis zu 20 Millionen Euro.
Für den Bereich Kunst und Kultur werden insgesamt bis zu 9,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, darunter für Finanzhilfen für nicht-kommunale Musikschulen sowie freie und private Anbieter von Musikunterricht. Für sächsische Kulturschaffende sollen Mikrostipendien eingeführt werden, die digitale Aspekte der Kulturarbeit wie E-Publikationen, digitale Ausstellungen, Musik- und Theateraufführungen oder Lesungen fördern. Im Rahmen unserer Standortkampagne werden die digitalen Kanäle und Plattformen von »So geht sächsisch.« für Künstler und Kreative aus Sachsen zur Verfügung gestellt und weiter ausgebaut.
Hilfen sind auch für Weiterbildungsträger geplant, die nach dem Wegfall von Kursen um ihre Existenz bangen müssen. Betroffen sind auch die Volkshochschulen. Dafür sind bis zu 6 Millionen Euro eingeplant.
Kinder- und Jugendübernachtungsstätten sowie Familienbildungsstätten geraten aufgrund von Stornierungen von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, Klassenfahrten, Trainings- und Probenlagern sowie Rüstzeiten in Liquiditätsprobleme. Um diese Einrichtungen gegen existenzielle wirtschaftliche Probleme abzusichern, wurden Soforthilfen beschlossen. Dafür sind Zuschüsse von insgesamt 5 Mio. Euro vorgesehen, um eine dauerhafte Schließung zu verhindern und die Einrichtungen zu erhalten.
Unterstützung erhalten auch die sächsischen Studentenwerke. Die Verpflegungseinrichtungen erhalten Zuschüssen von bis zu 2,3 Millionen Euro, für Mietausfälle in den Studentenheimen sind es bis zu 2,2 Millionen Euro. Ausgeglichen werden sollen zudem Mehrbelastungen der Universitätsklinika. Die bundesweiten Ausgleichzahlungen werden der deutlich höheren Belastung der Kliniken nicht gerecht. Die Kliniken sollen deshalb Ausgleichszahlungen für die Mehrbelastungen von maximal 3,6 Millionen Euro erhalten.
Vorgesehen sind zudem Hilfen in Höhe von bis zu 1,5 Millionen Euro zur Abfederung von Härtefällen bei Institutionen im Umwelt- und Landwirtschaftsbereich, die durch abgesagte Veranstaltungen, Bildungsarbeit oder ausgefallene Frühjahrspflanzungen Einnahmeverluste erleiden.
Nicht zuletzt sollen auch die Kapazitäten der Frauen- und Männerschutzeinrichtungen erweitert und die Angebote zum Schutz vor häuslicher Gewalt, Gewaltprävention und Antidiskriminierung ausgebaut werden. Dafür stehen bis zu 540.000 Euro zur Verfügung.
Die jeweils verantwortlichen Ressorts sind damit beauftragt worden, die verschiedenen Maßnahmen zügig umzusetzen. Die für die Maßnahmen erforderlichen Mittel bedürfen noch der Entscheidung des Sächsischen Landtages.
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Sächsischer Landtag - CDU-Fraktion
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden
Telefon: 0351 / 4 93 55 60, Telefax: 0351 / 45 10 31 55 60
Wahlkreisbüro
Kamenzer Straße 9, 01877 Bischofswerda
Telefon: 03594 / 71 75 62, Telefax: 035 94 / 71 75 63
Homepage: www.Patricia-Wissel.de, E-Mail:patricia.wissel@slt.sachsen.de
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Die Energieagentur des Landkreises Bautzen informiert über "Neue Förderprogramme für Wärme aus erneuerbaren Energien".
Mehr Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:
Informationen zu Förderprogrammen
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Zuständigkeit der Naturschutzbezirke
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
vom Landratsamt Bautzen, Macherstraße 55, 01917 Kamenz, erreichte unsere Gemeinde folgende Information:
Zum 01.01.2019 ändert sich die Zuständigkeit der Naturschutzbezirke des Amtes Wald, Natur, Abfallwirtschaft. Für unsere Gemeinde ergibt sich folgende Zugehörigkeit:
Naturschutzbezirk 5: Ober- und Westlausitzer Bergland:
Radeberg, Arnsdorf, Großröhrsdorf, Großharthau, Frankenthal, Rammenau, Burkau, Göda, Demitz-Thumitz, Bischofswerda, Schmölln-Putzkau, Doberschau-Gaußig, Neukirch/Lausitz, Wilthen, Steinigtwolmsdorf
Ansprechpartner: Herr Falk Schmaler
Tel: 03591 / 525168316
Mobil: 01733892741
Sprechzeit in Bischofswerda nach Vereinbarung
Eine Darstellung der geänderten Zuständigkeiten finden Sie auch in der untenstehenden Abbildung.
Für Rückfragen steht Ihnen das Sachgebiet Forstreviere und Naturschutzbezirke, Tel. 03591/5251 68300 oder wna@lra-bautzen.de, zur Verfügung.

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Müll im Wald
Es gibt immer wieder verantwortungslose Mitbürger, die ihren Müll illegal im Wald entsorgen. Man findet Sperrmüll, Elektrogeräte, Säcke voller Müll, Lumpen, Bauschutt, Altreifen und Gartenabfälle. Die in den Abfällen enthaltenen Schadstoffe gefährden die Pflanzen und Tiere und können zu Verletzungen führen.
Gartenabfälle gehören in die Biotonne oder auf den Komposthaufen im Garten. Eine weitere Möglichkeit ist die Grüngutannahmestelle in Steinigtwolmsdorf am Sportplatz, geöffnet dienstags und freitags von 15 bis 18 Uhr. Sperrmüll und Elektrogeräte werden kostenlos abgeholt. Glas, Papier und Altkleider gehören in die entsprechenden Container.
Illegale Müllablagerungen treiben die Entsorgungskosten in die Höhe, denn der Unrat muss wieder aus dem Wald entfernt werden.
Also, liebe Bürger, Augen auf! Teilen Sie ihre Beobachtungen der Gemeinde oder dem Umweltamt mit. Nur gemeinsam können wir gegen die Täter vorgehen.
Illegale Müllablagerungen sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem empfindlichen Ordnungsgeld geahndet werden.