Das Tor zur OberlausitzGemeinde Steinigtwolmsdorf
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Veranstaltungskalender Gemeinde Steinigtwolmsdorf /Weifa /Ringenhain

Monate Oktober 2023

Tag

Beginn

Veranstaltung

Ort

Veranstalter

 

 

 

 

 

14.10.2023

 

VSA Cross

Sportplatz Ringenhain

Sächs. Skivereine / Biathlonvereine Ringenhain

17.10.2023

18:30 Uhr

Gemeinderat

Feuerwehrsaal Steinigtwolmsdorf

Gemeinde

27.10.2023

 

Gespensterparty

Kita „Zwergenland“

Kita „Zwergenland“

31.10.2023

14 Uhr

Herbstwanderung

Dorfplatz Weifa

Heimatverein Weifa

Montag

16:00 – 17:00 Uhr

Bibliothek Ringenhain

DGZ Ringenhain

 

Montag

 

Frauensport

Sportraum DGZ Ringenhain

SV Ringenhain e.V.

Montag

19:30 – 21:00 Uhr

KCB

Sportraum DGZ Ringenhain

KCB

Montag

Jeden 1. Im Monat

Töpfern

DGZ Ringenhain

 

Montag

19:30 – 21:00 Uhr

 

 

 

Dienstag

14:30 – 16:00 Uhr

Tanzen Ü 50

Kirchgemeindehaus Neukirch

DRK Neukirch

Dienstag

18:00 – 21:00 Uhr

 

Sportraum DGZ Ringenhain

KCB

Dienstag

Jeden 1. Im Monat

Treff Heimatverein Ringenhain e.V.

DGZ Ringenhain

 

Mittwoch

 

Seniorennachmittag

DGZ Ringenhain

DRK Neukirch

Mittwoch

18:15 – 20:00 Uhr

 

Sportraum DGZ Ringenhain

KCB

Mittwoch

10:00 – 12:00 Uhr

16:00 – 18:00 Uhr

Bibliothek Steinigtwolmsdorf

Gemeinde Steinigtwolmsdorf

 

Donnerstag

18:30 – 20:30 Uhr

 

Sportraum DGZ Ringenhain

KCB

Freitag

17:45 – 19:30 Uhr

 

Sportraum DGZ Ringenhain

KCB

Samstag

Jeden 1. Im Monat

Kirchenandacht

Kirchgemeinde Neukirch

 

 

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Verkehrssicherungspflicht privater Grundstückseigentümer

Bis zum kommenden Winter sind es noch ein paar Wochen, aber Vorbereitungen auf diesen sind bereits jetzt notwendig. Um einen ordnungsgemäßen Winterdienst gewährleisten zu können, benötigen wir Ihre Unterstützung.

Wir bitten alle Grundstückseigentümer Bäume, Hecken und Sträucher in Augenschein zu nehmen und zu prüfen, ob diese in den öffentlichen Verkehrsraum hineingewachsen sind. Ist dies der Fall, sind diese unverzüglich (mindestens bis zur Grundstücksgrenze) zurückzuschneiden.

Als Orientierung gelten folgende Maße:

4,50 m über der Fahrbahn;

2,50 m über Geh- und Radwege.

Seitlich in den öffentlichen Verkehrsbereich (Straße, Gehwege) ragende Äste, Zweige u. ä. sind bis zur Grundstücksgrenze (z.B. Zaun) bzw. Bord zum öffentlichen Verkehrsbereich zurückzuschneiden.

Im Bereich von Kreuzungen oder Einmündungen muss eine ausreichende Übersicht im „Sichtdreieck“ für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet sein. Ebenso ist es wichtig, dass Verkehrszeichen und Straßenbezeichnungen gut erkennbar sind.

Damit helfen Sie nicht nur uns, sondern sorgen auch dafür, dass Rettungs- und Einsatzfahrzeuge im Notfall schneller und sicherer an den Einsatzort gelangen. Außerdem schützen Sie Ihre Sträucher, Hecken oder Bäume vor vermeidbaren Beschädigungen.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.

Ihre Gemeindeverwaltung

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Markttag ab 11. Oktober wieder auf dem Markt Steinigtwolmsdorf

Die Bauarbeiten zur Sanierung der Ampelkreuzung in Steinigtwolmsdorf befinden sich auf der Zielgeraden und werden voraussichtlich in der 40. Kalenderwoche abgeschlossen.

Ab dem 11. Oktober 2023 kann daher der Markttag wieder auf dem Marktplatz stattfinden.

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Neue Sportgruppe – Bekanntmachung

Durch die SG Ringenhain soll ab Oktober / November 2023 eine neue Sportgruppe Turnen / Gymnastik Frauen gegründet werden. Leiterin wird Frau Anett Nowack sein. Es wird wöchentlich 1 Stunde im DGZ „Alte Schule“ trainiert. Interessentinnen melden sich bitte bei Anett Nowack (Tel. 035951-32825) oder Bärbel Riedel (Tel. 035951-32963.

Information Fundbüro

Am 18.09.2023 wurde ein Schlüssel „der Marke Citadel“ mit einem grünen Schildanhänger auf dem Wiesenweg in Steinigtwolmsdorf gefunden.

Bitte melden Sie sich im Sekretariat der Gemeindeverwaltung oder per Mail an gemeinde@gemeinde-steinigtwolmsdorf.de

 

Fördermittel für den ländlichen Raum  – Neuer Projektaufruf der LEADER Region Bautzener Oberland

Die LEADER-Region Bautzener Oberland hat den Projektaufruf 2023-2 am 20. September 2023 gestartet. Bis zum 28. Februar 2024 können Projektideen zu unterschiedlichsten Maßnahmen im Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität entwickelt eingereicht werden. Förderfähig sind Vorhaben zur Unterstützung von Grundversorgungs- und Gesundheitseinrichtungen, zur Verbesserung der Alltagsmobilität im ländlichen Raum sowie zum Erhalt und der Entwicklung des kulturellen Lebens und gemeinschaftlicher Aktivitäten in unserer Region. Auch Maßnahmen, die zur generationengerechten Gestaltung unserer Kommunen und zur Unterstützung öffentlich zugänglicher Einrichtungen beitragen, sind in diesem Projektaufruf eingeschlossen.

Antragsberechtigt sind sowohl Vereine, Kirchgemeinden und Kommunen als auch Unternehmen und Privatpersonen. Förderfähig sind in diesem Handlungsfeld nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Die Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit der Angebote sind Fördervoraussetzungen. Der Fördersatz liegt je Maßnahme zwischen 50% und 80% und die Fördersumme bei maximal 150.000 Euro.

Projektvorschläge können bis zum 28. Februar 2024 beim Regionalmanagement der LEADER-Region Bautzener Oberland eingereicht werden

Weitere Informationen sind unter www.bautzeneroberland.de abrufbar.

Vor Einreichung des Antrages ist ein Beratungstermin mit den Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements durchzuführen. Termine dafür können telefonisch unter 03592 – 54 26 910 oder per Email unter m.martin@bautzeneroberland.de bzw. s.porcu@bautzeneroberland.de vereinbart werden.  

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NEUE FÖRDERMÖGLICHKEITEN

Jugendgruppen mit Projektideen gesucht!

Jugendgruppen aus ganz Sachsen können jetzt für die Umsetzung ihrer Projekte Fördergelder bei NOVUM der Sächsischen Jugendstiftung beantragen. Von der Umgestaltung von Räumen über Veranstaltungen oder gar die Gründung eines neuen Jugendtreffs werden junge Menschen von 14 bis 26 Jahren bei der Umsetzung Ihrer Idee finanziell unterstützt. Die Jugendlichen können jederzeit einen Antrag stellen, der innerhalb von vier Wochen durch eine Jury beschieden wird.

Mit der Förderung wurden in den letzten Jahren zahlreiche Renovierungen von Jugendclubs und Aktionen mitfinanziert. Außerdem konnten Festivals und andere Jugendveranstaltungen umgesetzt werden.

Weitere Informationen und Antragsformular: https://www.saechsische-jugendstiftung.de/foerderung/novum

 

Projektaufruf 2023-1 Handlungsfeld WOHNEN der LEADER-Region Bautzener Oberland

Entscheidet sich eine junge Familie für den Kauf und die Sanierung eines leerstehenden Gebäudes, das vor 1960 erbaut wurde, kann sie bei diesem Vorhaben mit einer Summe von bis zu 90.000 Euro durch dieses Projekt unterstützt werden. Projekte, die das Ziel haben, besondere bedarfsgerechte Wohnangebote für bspw. Jugendliche oder Senioren zu verwirklichen, können mit bis zu 125.000 Euro gefördert werden.

Förderfähig sind in diesem Handlungsfeld Baumaßnahmen im Rahmen einer Wieder- oder Umnutzung leerstehender oder mindergenutzter Gebäude zu Wohnzwecken. Insbesondere unter Denkmalschutz stehende Gebäude, Umgebindehäuser sowie größere Höfe mit mehreren Gebäuden haben besonders gute Chancen auf eine Förderung.

Vor Einreichung des Antrages (Fristende 25.10.2023) ist ein Beratungstermin erforderlich, welchen Sie bitte telefonisch unter 03592 – 54 26 910 oder per Email unter m.martin@bautzeneroberland.de vereinbaren. Weitere Informationen sind unter www.bautzeneroberland.de abrufbar.

 

Kommunales Ehrenamtsbudget 2023

Zuwendungsfähig sind Projekte, Maßnahmen oder Vorhaben zur Gewinnung von Bürgern für ein Ehrenamt, zur Anerkennung und Würdigung Ehrenamtlicher oder die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Ehrenamtes stehen. Nicht förderfähig sind insbesondere Investitionen, Personalausgaben oder Aufwandsentschädigungen. Weiter Auskünfte erhalten Sie beim Landratsamt Bautzen unter Telefon 03591 5251-0

Bis 30.09.2023 ist eine Antragstellung möglich unter: https://lkbz.de/ehrenamtsfoerderung

 

Erreichbarkeit der Geschäfte an der Zittauer Straße B 98 im Zuge der Straßenbaumaßnahme

Trotz der Bauarbeiten an der B 98 haben die nachfolgend genannten unmittelbar von der Baumaßnahme betroffenen Geschäfte weiterhin zu den gewohnten Zeiten für Sie geöffnet:   

  • Gasabfüllstation und Getränkehandel Pech
  • Indisches Restaurant "Lust auf Döner, Pizza und Co"
  • Autohaus Krenz GbR
  • Spedition Johannes Marschall

Die Zuwegemöglichkeiten stimmen Sie bitte mit den jeweiligen Geschäften ab.

Wir bitten um Verständnis für die Situation und würden uns freuen, wenn Sie den Geschäften weiterhin in gewohnter Weise Ihre Treue erweisen. 

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Information durch das Landesamt für Straßenbau- und Verkehr

 

VERKEHRSHINWEIS

B 98, Erhaltungsarbeiten in Steinigtwolmsdorf

 

Am 11. April soll die Erhaltungsmaßnahme im Kreuzungsbereich von B 98/Zittauer Straße und S 154/Neustädter Straße in Steinigtwolmsdorf beginnen. Auf rund 500 Metern werden im Auftrag der LASuV-Niederlassung Bautzen die Fahrbahn und die Straßenentwässerung, sowie die Ampelanlage im Kreuzungsbereich erneuert. Durch die Gemeinde erfolgen die Erneuerung der Gehwege und die Errichtung barrierefreier Übergänge. Die Baumaßnahme soll voraussichtlich Ende Oktober abgeschlossen werden.

 

Die Arbeiten werden in zwei Teilabschnitte unterteilt. Der erste Teilabschnitt umfasst den Bereich vom Ortseingang Steinigtwolmsdorf aus Richtung Wehrsdorf bis zur Mitte des Kreuzungsbereiches. Daran anschließend erstreckt sich der zweite Teilabschnitt bis zum Bauende an der S 154 und der Grenzstraße.

 

Während der gesamten Bauzeit muss die B 98 voll gesperrt werden. Die Umleitung wird großräumig über die S 116 nach Schirgiswalde-Kirschau, über die S 117 durch Wilthen und in Neukirch über die S 119 zur B 98 eingerichtet. Aus und in Richtung Neustadt erfolgt die Umleitung über die S 156 und ab Schmölln-Putzkau über die S 120. Für den Linien- und Schülerverkehr des ÖPNV wird eine Umfahrungsmöglichkeit der Baustelle geschaffen.

 

Die Baukosten belaufen sich auf rund 940.000 Euro. Sie werden in weiten Teilen von der Bundesrepublik Deutschland getragen.

 

Wir bitten alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen und besonders umsichtige Fahrweise auf der Umleitung.

 

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LANDESAMT FÜR STRASSENBAU UND VERKEHR | Zentrale

Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Stauffenbergallee 24 | 01099 Dresden | Postanschrift: Postfach 10 07 63 | 01077 Dresden

Tel.: +49 351 8139-1921 | Fax: +49 351 8139-1999

presse@lasuv.sachsen.de | www.lasuv.sachsen.de

 

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Sperrung Kreisstaße Weifa - Schirgiswalde

Klicken Sie bitte HIER für nähere Informationen des Landratsamtes Bautzen.

 

Änderungen der Busfahrpläne zur Sperrung der Kreisstaße Weifa Schirgiswalde

entnehmen Sie bitte HIER:

Linie 722 - Änderung ab 01.04.2023

Linie 724 - Änderung ab 01.04.2023

Linie 730 - Änderung ab 20.03.2023

Linie 736 - Änderung ab 01.04.2023

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Verkauf von Wohnbauflächen am Wohnbaustandort „Valtenbergblick“ in Steinigtwolmsdorf

Am Wohnbaustandort „Valtenbergblick“ in Steinigtwolmsdorf konnten insgesamt sieben weitere Baugrundstücke für die Bebauung mit Einfamilienhäusern erschlossen werden. Bauwillige können sich daher ab sofort unter Angabe eines Kaufpreisangebotes zum Erwerb einer oder mehrerer Bauparzellen schriftlich bewerben. Das Mindestgebot beträgt 53,00 Euro pro m². Die Zuschlagserteilung erfolgt auf das Höchstgebot.

Grundstücksbeschreibung:

Die Grundstücke befinden sich unweit des Ortszentrums von Steinigtwolmsdorf in ruhiger Gegend. Die Erschließung der Grundstücke erfolgte mit den Anschlüssen für Elektroenergie, Wasser, Abwasser und Gas. Die Baugrundstücke werden mit einer Verpflichtung zur Bauausführung innerhalb der nächsten 3 Jahre verkauft. Die zur Verfügung stehenden Bauparzellen mit den Flurstücknummern 1927 (892 m²), 1928 (619 m²), 1929 (774 m²), 1930 (718 m²), 1931 (567 m²), 1932 (520 m²) und 1933 (649 m²) sowie deren Lage können aus der nachstehenden Übersicht entnommen werden.

Kaufpreis:

Im Kaufpreis sind alle erstmaligen öffentlichen Erschließungsbeiträge sowie die Vermessung enthalten. Die jeweiligen Hausanschlusskosten für die Medien, die Notar- und sonstigen Grunderwerbskosten und die Abmarkungskosten sind vom Käufer zu tragen.

Ansprechpartner:

Für Fragen zum Grundstück steht Ihnen gern Herr Torsten Schmuck unter Tel.: 035951 1828819 oder per E-Mail unter finanzen@gemeinde-steinigtwolmsdorf.de zur Verfügung.

Ihr verbindliches Angebot senden Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Kaufangebot Valtenbergblick“ an folgende Adresse:

Gemeindeverwaltung Steinigtwolmsdorf

Am Markt 1

01904 Steinigtwolmsdorf

Die Bereitschaftspraxen der KV Sachsen – Ihre Anlaufstellen, wenn Ihre Arztpraxis geschlossen hat:

Bereitschaftspraxen werden oft auch als „Portalpraxen“ bezeichnet und dienen der Behandlung von Patienten mit nicht lebensbedrohlichen Beschwerden, die normalerweise tagsüber eine Arztpraxis aufsuchen würden, deren Behandlung aber aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Praxisöffnungstag warten kann.

Telefonisch ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der kostenfreien bundeseinheitlichen Rufnummer 116  117 erreichbar. Weitere Informationen zu den Bereitschaftspraxen in Ihrer Region finden Sie unter folgendem Link auf der Internetpräsenz der KV Sachsen:
www.kvsachsen.de > Bürger > Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Bei lebensbedrohlichen Symptomen, z. B. Bewusstlosigkeit, akuten Blutungen, starken Herzbeschwerden, schweren Störungen des Atemsystems, Komplikationen in der Schwangerschaft, Vergiftungen, ist der Rettungsdienst unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 112 zuständig.

Damit die Wartezeiten akut erkrankter Personen nicht unnötig verlängert werden, sind die Bereitschaftspraxen keine Anlaufstellen zur ausschließlichen Ausstellung von Wiederholungsrezepten oder Folgebescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit. Unbedingt zu beachten ist, dass Bereitschaftspraxen keine Anlaufstellen für Personen mit Verdacht auf COVID-19 sind.


Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

Hier finden Sie die INFORMATIOBSBOX zum ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV Sachsen

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