Anpassung der Gebühren für den Personalausweis
Anpassung der Gebühren für den Personalausweis
Auf Grundlage der Verordnung zur Entlastung der Verwaltung im Pass- und Ausweiswesen, die am 30.01.2026 vom Bundesrat beschlossen wurde, ändern sich die Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen.
Die Gebühren werden bundesweit durch das Bundesministerium des Innern festgelegt und von den Kommunen lediglich erhoben.
Ab sofort gelten folgende Gebühren:
46,00 Euro für Antragstellerinnen und Antragsteller ab 24 Jahren
27,60 Euro für Antragstellerinnen und Antragsteller unter 24 Jahren
Die Gebühren für Reisepässe bleiben unverändert.
Grund für die Anpassung sind gestiegene Kosten bei der Herstellung der Ausweise sowie im Verwaltungsaufwand.
Meldestelle Neukirch/Lausitz

