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Projektaufrufe Leader Bautzener Oberland neu aufgerufen - Grundversorgung und Lebensqualität und Wohnen

Fördermittel für den ländlichen Raum – Neue Projektaufrufe der LEADER-Region Bautzener Oberland sind gestartet

 

Am 11. September 2024 veröffentlichte die LEADER-Region Bautzener Oberland zwei neue Projektaufrufe. 

Bis zum 8. Januar 2025 können über das Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität Anträge zur Unterstützung von Grundversorgungs- und Gesundheitseinrichtungen, zur Verbesserung der Alltagsmobilität im ländlichen Raum sowie zum Erhalt und der Entwicklung des kulturellen Lebens eingereicht werden. Auch Maßnahmen, die zur generationengerechten Gestaltung unserer Kommunen beitragen, sind in diesem Projektaufruf eingeschlossen.

 

Antragsberechtigt sind sowohl Vereine, Kirchgemeinden und Kommunen als auch Unternehmen und Privatpersonen. Förderfähig sind nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Die Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit der Angebote sind Fördervoraussetzungen. Der Fördersatz liegt je Maßnahme zwischen 50% und 80% und die Fördersumme bei maximal 150.000 Euro. 

 

Projektaufruf 2024-4

(Einreichfrist: 8. Januar 2025)

Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität

1.a) Unterstützung von Grundversorgungseinrichtungen

1.b) Unterstützung von Gesundheitseinrichtungen

1.c) Unterstützung von Vorhaben zur Verbesserung der Alltagsmobilität

1.e) Erhalt und Entwicklung der regionalen Kultur

1.f) Generationengerechte Gestaltung der Kommunen

(Budget: 700.000 Euro)

 

Bis zum 5. März 2025 können außerdem Vorhaben im Bereich des Handlungsfeldes Wohnen beim Regionalmanagement eingereicht werden. Entscheidet sich etwa eine junge Familie für den Kauf und die Sanierung eines leerstehenden Gebäudes, das vor 1960 erbaut wurde, kann sie bei diesem Vorhaben mit einer Summe von bis zu 90.000 Euro unterstützt werden. Projekte, die das Ziel haben, besondere bedarfsgerechte Wohnangebote für bspw. Jugendliche oder Senioren zu verwirklichen, können mit bis zu 125.000 Euro gefördert werden. Förderfähig sind in diesem Handlungsfeld Baumaßnahmen im Rahmen einer Wieder- oder Umnutzung leerstehender oder mindergenutzter Gebäude zu Wohnzwecken. Unter Denkmalschutz stehende Gebäude, Umgebinde- oder Fachwerkhäuser sowie größere Höfe mit mehreren Gebäuden haben besonders gute Chancen auf eine Förderung. Das Zusammenleben mehrerer Generationen oder der barrierefreie Ausbau der Wohneinheit finden im Wettbewerbsverfahren zusätzlich Berücksichtigung.  

 

Projektaufruf 2024-5

(Einreichfrist: 5. März 2025)

Handlungsfeld Wohnen

5.a) Um- und Wiedernutzung für privates Wohnen

5.b) Entwicklung spezieller Wohnformen

(Budget: 700.000 Euro)

 

Ein kurzer Hinweis: Bis zum 23. Oktober 2024 können auch noch Anträge in den Handlungsfeldern Natur und Umwelt, Bilden sowie Tourismus und Naherholung eingereicht werden. Informationen zu den bereits seit Sommer laufenden Projektaufrufen finden Sie auf unserer Internetseite. 

Projektvorschläge können beim Regionalmanagement der LEADER-Region Bautzener Oberland eingereicht werden. Der Koordinierungskreis wird die eingereichten Projektvorschläge des Projektaufrufes 2024-4 voraussichtlich am 12. Februar 2025 anhand festgelegter Kriterien bewerten und auswählen. Die Projektvorschläge des Aufrufes 2024-5 werden in der Sitzung am 16. April 2025 beraten. 

Weitere Informationen sind unter www.bautzeneroberland.de abrufbar. 

Marlen Martin und Susanne Porcu vom Regionalmanagement der Region Bautzener Oberland stehen bei Fragen gern zur Verfügung. 

Vor Einreichung des Antrages ist ein Beratungstermin mit den Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements durchzuführen. Termine dafür können telefonisch unter 03592 – 54 26 910 oder per Email unter bzw. vereinbart werden.   

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 13. September 2024

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