Wichtige Informationen zur Grundsteuer 2025
- Keine Zahlung ohne neuen Bescheid –
Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid.
Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuer den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.
Die Gemeinde Steinigtwolmsdorf informiert, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide möglicherweise zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre waren. Sie wurden in diesem Fall aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen für die fällige Grundsteuer zu leisten.
Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025 zunächst.
Bitte überweisen Sie keine Grundsteuern mehr auf Grundlage der alten Bescheide!
Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte!
Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle ein neuer Grundsteuerbescheid ab dem 01.01.2025 versandt. Dadurch entsteht dann auch die neue Zahlungsverpflichtung.
Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen Sie nichts tun, außer ggf. die Aktualität bzw. Gültigkeit der Angaben zu überprüfen.
Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Grundsteuerbescheid erlassen wurde.
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