Bekanntmachung der Gemeinde Steinigtwolmsdorf - Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung "Schmiedeweg" im Ortsteil Steinigtwolmsdorf der Gemeinde Steinigtwolmsdorf gemäß § 3 Abs. 1, 2
Öffentliche Auslegung
des Entwurfes der Ergänzungssatzung "Schmiedeweg" im Ortsteil Steinigtwolmsdorf der Gemeinde Steinigtwolmsdorf gemäß § 3 Abs. 1, 2 Baugesetzbuch
Die vollständige Bekanntmachung entnehmen Sie bitte der PDF Anlage.
Der Gemeinderat von Steinigtwolmsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 21.01.2025 den Entwurf der Ergänzungssatzung "Schmiedeweg" im Ortsteil Steinigtwolmsdorf bestätigt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung "Schmiedeweg" im Ortsteil Steinigtwolmsdorf besteht aus der Planzeichnung (Teil A), dem Satzungstext (Teil B1) und der Begründung (Teil C), jeweils in der Fassung vom 30.10.2024.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit vom
11.02.2025 bis 14.03.2025
in der Gemeindeverwaltung Steinigtwolmsdorf, Am Markt 1, Zimmer 16 OG., während folgenden Dienstzeiten
montags 07:00 – 16:00 Uhr
dienstags 07:00 – 18:00 Uhr
mittwochs 07:00 - 15:00 Uhr
donnerstags 07:00 – 16:00 Uhr
freitags 07:00 - 12:00 Uhr.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der Ergänzungssatzung "Schmiedeweg" im Ortsteil Steinigtwolmsdorf abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an: oder per Fax an: 035951/ 1828820 Sie können auch bei der Gemeinde Steinigtwolmsdorf, Am Markt 1, 01904 Steinigtwolmsdorf bei Bedarf schriftlich eingereicht oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
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