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aktuelle Projekte

REGIONALBUDGET 2025 in der LEADER-REGION BAUTZENER OBERLAND 

 

Wer kann Fördermittel bekommen? Vereine, Kirchgemeinden und andere Zusammenschlüsse können Fördermittel für die Durchführung ihres Kleinprojektes erhalten. 

 

Welche Vorhaben werden gefördert? Für Kleinprojekte mit Gesamtausgaben von bis zu 12.000 Euro können Sie eine Förderung aus dem Regionalbudget beantragen. Ihr Projekt muss nachweislich zur Stärkung der Dorfgemeinschaft beitragen. Wie viel Geld gibt es? Insgesamt stehen der Region Bautzener Oberland 126.000 Euro zur Verfügung. Die Höhe der Förderung für die Projekte beträgt 80% der förderfähigen Ausgaben. 

 

Wie läuft es ab? Ihr Antrag muss bis zum 19. März 2025 beim Regionalmanagement sein. Im April wählt das Entscheidungsgremium die Projekte zur Förderung aus. Mit den ausgewählten Projektträgern werden anschließend Förderverträge geschlossen. Dann darf mit der Umsetzung der Vorhaben begonnen werden. Beginnen Sie nicht vor Vertragsabschluss! Dann ist eine Förderung nicht mehr möglich. Sie haben bis zum 15. November 2025 Zeit, um Ihr Vorhaben durchzuführen und alle Rechnungen zu bezahlen. Bis zu diesem Datum muss dem Regionalmanagement Ihre Abrechnung vorliegen.

 

Welche Ausgaben sind förderfähig? Grundsätzlich sind verschiedene Ausgaben förderfähig (Bauleistungen, Ausstattung, nicht investive Ausgaben usw.). Es gibt aber Ausnahmen. Folgende Ausgaben sind zum Beispiel nicht förderfähig: Kauf von Grundstücken, Tieren, gebrauchten Gegenständen, direkte Personalkosten u.a.

 

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung! LEADER-Regionalmanagement Bautzener Oberland Tel.: 03592 54 269 10 Marlen Martin Susanne Porcu

 

https://bautzeneroberland.de/

 

Landesprogramm Familienwohnen und Wohneigentum ländlicher Raum

zur Unterstützung von Wohneigentumsförderung stellt der Freistaat Sachsen weitere 30 Millionen Euro im Rahmen der Landesprogramme ‚Familienwohnen‘ und ‚Wohneigentum ländlicher Raum‘ zur Verfügung. 

 

Bewilligt werden Förderdarlehen mit einem Förderzins von derzeit 0,95 Prozent – verbunden mit der Auflage der Selbstnutzung während der Darlehenslaufzeit. Die Laufzeit beträgt maximal 25 Jahre, Sondertilgungen sind kostenfrei möglich. 

 

Landesprogramm ‚Familienwohnen‘

 

  • Förderkredit bis 50.000 Euro pro Kind

  • Sollzins: 0,95 % p. a. 

  • Tilgung: in gleichmäßigen Raten nach Ablauf von zwei Tilgungsfreijahren

  • Tilgungssatz: ca. 3,90 % p. a.

 

Landesprogramm ‚Wohneigentum ländlicher Raum‘

 

  

Die Sächsische Aufbaubank informiert ausführlich zu den Förderprogrammen unter den Links:

 www.sab.sachsen.de/familienwohnen
www.sab.sachsen.de/wohneigentum-ländlicher-raum

 

Rural toolkit

 

Neue Plattform informiert zu EU Fördermitteln

 

Rural toolkit ist der umfassende Leitfaden für EU-Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für ländliche Gebiete in der Europäischen Union. Ziel ist es, lokalen Behörden, Institutionen und Interessenträgern, Unternehmen und Einzelpersonen dabei zu helfen, bestehende EU-Mittel, Programme und andere Finanzierungs- und Unterstützungsinitiativen zu ermitteln und zu nutzen und die Entwicklung in ländlichen Gebieten zu fördern.

 

Weitere Informationen und ein Überblick zur Förderung können Sie unter folgendem Link abrufen.

 

https://funding.rural-vision.europa.eu/?lng=de

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Impressionen

Unser Ort ist etwas ganz Besonderes. Glauben Sie nicht? Schauen Sie in unsere Galerie und überzeugen Sie sich selbst!

 

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