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Projektaufruf

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Fördermittel für den ländlichen Raum – Neue Projektaufrufe der LEADER-Region Bautzener Oberland starten - 

Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität - Einreichfrist 23.09.2026

Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit - Einreichfrist 16.09.2026

Am 10. Juni 2026 hat die LEADER-Region Bautzener Oberland zwei weitere Projektaufrufe veröffentlicht. Die Auswahlsitzung des Koordinierungskreises wird Ende Oktober 2026 stattfinden. 

Bis zum 16. September 2026 können Vorhaben im Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit beim Regionalmanagement eingereicht werden. Die Antragsfrist für das Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität endet am 23. September 2026.

Im Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit können Vorhaben eingereicht werden, die zum Erhalt, Ausbau und zur Diversifizierung von Unternehmen sowie zum Ausbau von Wertschöpfungsketten beitragen.

Das Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität steht im aktuellen Aufruf nur den Kommunen offen. Hier ist die Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Alltagsmobilität im ländlichen Raum sowie zum Erhalt und der Entwicklung des kulturellen Lebens und gemeinschaftlicher Aktivitäten in unserer Region möglich. Auch Maßnahmen, die zur generationengerechten Gestaltung unserer Kommunen und zur Unterstützung öffentlich zugänglicher Einrichtungen beitragen, sind in diesem Projektaufruf eingeschlossen. 

 

Projektaufruf 2026-1

Einreichfrist: 23. September 2026

Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität (nur Kommunen)

Budget: 1.793.052,64 Euro

Projektaufruf 2026-2

Einreichfrist: 16. September 2026

Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit

Budget: 605.490,04 Euro

 

 

 

 

Weitere Informationen sind unter www.bautzeneroberland.de abrufbar. 

Marlen Martin und Susanne Porcu vom Regionalmanagement der Region Bautzener Oberland stehen bei Fragen gern zur Verfügung. 

Vor Einreichung des Antrages ist ein Beratungstermin mit den Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements durchzuführen. Termine dafür können telefonisch unter 03592 – 54 26 910 oder per Email unter  vereinbart werden.  

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung
Aufruf zum Programm - Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum 2026 vom 30. April 2026

Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) gibt den Aufruf zum Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ 2026 bekannt. Das Programm beinhaltet die Förderung von Vorhaben zur Innenentwicklung von Gemeinden im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen.

 

Zuwendungsempfänger sind die Gemeinden.

 

Projektanträge sind bis zum 26.05.2026 beim Leader Regionalmanagement einzureichen.

 

Zu Fragen zum Antragsverfahren und den Unterlagen können Sie sich gern an uns wenden.

 

Marlen Martin

 

Regionalmanagement der Region 

Bautzener Oberland

Bautzener Str. 50

02681 Schirgiswalde-Kirschau

 

Tel.: 03592 - 54 269 10

Fax: 03592 - 54 269 12

www.bautzeneroberland.de

 

 

 

 

 

 

Bautzener Oberland

EU

 

REGIONALBUDGET 2026 in der LEADER-REGION BAUTZENER OBERLAND
Wer kann Fördermittel bekommen?
Die Kommunen der LEADER-Region Bautzener Oberland können Fördermittel für die Durchführung ihres Kleinprojektes erhalten.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Für Kleinprojekte mit Gesamtausgaben von bis zu 20.000 Euro können Sie eine Förderung aus dem Regionalbudget beantragen. Ihr Projekt muss nachweislich zur Stärkung der Dorfgemeinschaft beitragen.
Wie viel Geld gibt es?
Insgesamt stehen der Region Bautzener Oberland 150.000 Euro zur Verfügung. Die Höhe der Förderung für die Projekte beträgt 60 % der förderfähigen Ausgaben.
Wie läuft es ab?
Ihr Antrag muss bis zum 28. Januar 2026 beim Regionalmanagement sein. Im Februar wählt das Entscheidungsgremium die Projekte zur Förderung aus. Mit den ausgewählten Projektträgern werden anschließend Förderverträge geschlossen. Danach darf mit der Umsetzung der Vorhaben begonnen werden. Beginnen Sie nicht vor Vertragsabschluss! Dann ist eine Förderung nicht mehr möglich. Sie haben bis zum 15. August 2026 Zeit, um Ihr Vorhaben durchzuführen und alle Rechnungen zu bezahlen. Bis zu diesem Datum muss dem Regionalmanagement Ihre Abrechnung vorliegen.
Welche Ausgaben sind förderfähig?
Grundsätzlich sind verschiedene Ausgaben förderfähig (Bauleistungen, Ausstattung, usw.). Es gibt aber Ausnahmen. Folgende Ausgaben sind zum Beispiel nicht förderfähig: Kosten für nicht investive Vorhaben wie Dorffeste, Kauf von Grundstücken, Tieren, gebrauchten Gegenständen, direkte Personalkosten u.a. Nicht förderfähig sind auch Ausgaben für reine Unterhalten (z. B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert) und laufenden Betrieb (z. B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterial etc.).
 für Kleinprojekte (bis 20.000 € Gesamtkosten)
 für die Kommunen in der LEADER-Region Bautzener Oberland
 keine Mindestfördersumme
 geeignet auch für kleine Vorhaben
 Antragsfrist: 28. Januar 2026
 unkomplizierte Antragstellung und Abrechnung
 schnelle Umsetzung der Projekte (bis 15. August 2026)
 Beratung beim LEADER-Regionalmanagement
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung!
 

LEADER-Regionalmanagement
Bautzener Oberland
Tel.: 03592 54 269 10
Marlen Martin

Susanne Porcu

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Fördermittel für den ländlichen Raum – Neuer Projektaufruf der LEADER-Region Bautzener Oberland startet
Am 24. September 2025 startete der LEADER Projektaufruf der Region Bautzener Oberland für das Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit.
Bis zum 25. Februar 2026 können durch Klein- und Kleinstunternehmen mit max. 50 Arbeitnehmern aber auch durch natürliche Personen Anträge zur Unterstützung von regionalen Unternehmen eingereicht werden.
Förderfähig sind nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Der Fördersatz liegt bei 40 % und die Höchstfördersumme bei 100.000 Euro. Für den Erhalt oder die Sicherung denkmalgeschützter Bausubstanz gelten ein Fördersatz von 50 % und eine Höchstfördersumme von 125.000 Euro.
Projektaufruf 2025-4
(Einreichfrist: 25. Februar 2026)
Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit
(Budget: 600.000 Euro)
Projektvorschläge können bis zum 25. Februar 2026 beim Regionalmanagement der LEADER-Region Bautzener Oberland eingereicht werden. Der Koordinierungskreis wird die eingereichten Projektvorschläge voraussichtlich am 1. April 2026 anhand festgelegter Kriterien bewerten und auswählen.
Weitere Informationen sind unter www.bautzeneroberland.de abrufbar.
Marlen Martin und Susanne Porcu vom Regionalmanagement der Region Bautzener Oberland stehen bei Fragen gern zur Verfügung.
Vor Einreichung des Antrages ist ein Beratungstermin mit den Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements durchzuführen. Termine dafür können telefonisch unter 03592 – 54 26 910 oder per Email unter vereinbart werden.

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