Friedensrichter
Schiedsstelle der Gemeinde:
Die Aufgabe der Schiedsstelle besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten –vermögens- und strafrechtlicher Art – zu schlichten und im Schlichtungsverfahren einen Vergleich herbeizuführen. Die Aufgabenpalette des Friedensrichters ist vielfältig, wie beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermieter, aber auch Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder Beleidigung und Sachbeschädigung.
Friedensrichterin in unserer Gemeinde ist Frau Heidi Meißner.
Bei Bedarf können Sie gern mit Frau Meißner per E-Mail einen Beratungstermin vereinbaren.
E-Mail Adresse:
Ein erstes Gespräch ist in der Regel kostenlos, wird jedoch ein Antrag auf Schlichtungs- oder Sühneverfahren gestellt, ist ein Vorschuss in Höhe von 30 Euro bis 50 Euro zu zahlen.


